Teilnahmebedingungen für das Facebook-Gewinnspiel

Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel des Musikvereins Wolbrechtshausen e.V. sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnansprüche sind nicht auf andere (natürliche oder juristische) Personen übertragbar.

Der Gewinn besteht aus 2 Eintrittskarten für das Gipfeltreffen der Blasmusik am Samstag, 08.06.2019.

Teilnahme-Voraussetzung ist die Beantwortung der Frage mittels der Kommentarfunktion unter dem Post „Gewinnspiel“ auf der Facebook‐Seite vom Musikverein Wolbrechtshausen e.V. unter https://www.facebook.com/MusikvereinWolbrechtshausen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die hier stehenden Bedingungen ohne Einschränkung als akzeptiert.

  • Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern (m/w/d) verlost, die mit einem Beitrag auf die Frage im Post antworten. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Der Teilnehmer (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass dessen Daten für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden. Danach werden die Daten gelöscht. Es werden keine Daten über das Gewinnspiel hinaus genutzt oder gespeichert.
  • Der Musikverein Wolbrechtshausen e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen. In diesem Falle steht es dem Musikverein Wolbrechtshausen frei, den Gewinn nachträglich abzuerkennen sowie zurückzufordern.
  • Der Musikverein Wolbrechtshausen e.V. übernimmt, soweit rechtlich zulässig, keinerlei Haftung für Irrtümer, Tippfehler sowie mögliche bei der Inanspruchnahme vom Gewinn entstehende Schäden. Der Musikverein Wolbrechtshausen e.V. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die leichte Fahrlässigkeit wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
  • Der Gewinner (m/w/d) wird schriftlich und somit öffentlich als Antwort auf den Facebook-Kommentar „Gewinnspiel“ verständigt.
  • Der Gewinn muss bis 27.05.2019 unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift an den Musikverein Wolbrechtshausen e.V. via Facebook-Privatnachricht beansprucht werden. Danach verfällt der Anspruch.
  • Sollte aus Gründen die nicht im Einflussbereich vom Musikverein Wolbrechtshausen e.V. liegen (z.B. postalisches Versagen, Verschulden von Kooperationspartner usw.), der Gewinnspielpreis nicht oder beschädigt beim Gewinner (m/w/d) eintreffen, so übernimmt der Musikverein Wolbrechtshausen e.V. keinerlei Haftung.
  • Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder gänzlich abzubrechen. Eine Haftung für die rechtzeitige Teilnahme, Gewinn-Benachrichtigung oder Versand des Gewinns kann nicht von uns übernommen werden.

Das Gewinnspiel startet am 11.05.2019 und endet am Freitag, 24.05.2019 um 20:00 Uhr. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Facebook-Kommentars unter dem Beitrag des Musikverein Wolbrechtshausen e.V. Facebook-Seite.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Musikverein Wolbrechtshausen e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird nicht von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Musikverein Wolbrechtshausen e.V..

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.